Die Digitalisierung des kommunalen Gewerbesteuerbescheides

Während die Einreichung und Bearbeitung von Steuererklärungen unter anderem durch die Einführung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) bereits erfolgreich digitalisiert wurden, fehlt hinsichtlich der Gewerbesteuer bisher noch das letzte Fragment: Die Digitalisierung des kommunalen Gewerbesteuerbescheides.

Von der Gewerbesteuer sind in Deutschland rund 3,9 Millionen steuerpflichtige Unternehmen und etwa 11.000 Kommunen betroffen.

Digitalisierung hilft bei der Vereinfachung

Die Digitalisierung des gesamten Prozesses zur Gewerbesteuer bedeutet für alle Beteiligten eine Vereinfachung der Verfahren und ein hohes Potenzial zur Automatisierung. Kommunen erfahren einen Mehrwert, indem manuelle Vorgänge wie zum Beispiel das Abtippen und Abheften von Informationen entfallen. Auch die Zuordnung von Vorgängen zwischen Steuer- und Kassenamt wird durch den digitalisierten Prozess erleichtert. Darüber hinaus sparen die Kommunen auch die Kosten für den Druck und Postversand der Bescheide. Nicht zuletzt wird hierdurch die aus dem Onlinezugangsgesetz (kurz: OZG) resultierende Verpflichtung zur elektronischen Bescheid-Bekanntgabe erfüllt, für die sich jede Kommune ansonsten eine eigene Lösung einfallen lassen müsste. Unternehmen und ihre Steuerberatungen profitieren von einem bundesweit einheitlichen Standard zur Übermittlung der Informationen des Gewerbesteuerbescheides. Insbesondere Steuerberatungen und Unternehmen, die aufgrund vieler Betriebsstätten eine hohe Anzahl solcher Bescheide erhalten, profitieren von digitalen, maschinenlesbaren und somit automatisierungsfähigen Gewerbesteuerbescheiden. Für diese Akteure werden zudem manuelle Arbeitsschritte der Papierverarbeitung reduziert.

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten. OZG-Leistungen werden hierfür in Lebens- und Geschäftslagen zusammengeführt, für welche im Rahmen der Themenfeldarbeit Lösungen konzipiert werden. Das angestrebte Umsetzungsmodell „Einer-für-Alle“ (EfA) soll bezwecken, dass Mehraufwände durch parallele Konzeptionen, Entwicklungen und Betriebe in den einzelnen Bundesländern bzw. Kommunen vermieden werden. In diesem Sinne soll auch die Digitalisierung der Gewerbesteuer (Erklärung und Bescheid-Zustellung) erfolgen.

Keine Medienbrüche mehr dank Digitalisierung

Ziel ist ein medienbruchfreier Prozess, bei dem die Informationen und Bescheide rund um die Gewerbesteuer digital übermittelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird auf die bestehende Infrastruktur aus Mein ELSTER (Gewerbesteuererklärung), ELFE (Elektronische Festsetzung) und ELSTER-Transfer (Kommunikation zu und von den Kommunen) gesetzt. Diese wird um neue Funktionen und Komponenten erweitert, um rechtssichere, digitale und auch länderübergreifend verfügbare Gewerbesteuerbescheide zu ermöglichen.

In vielen Kommunen befindet sich ein Projekt für „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ leider immer noch in der Pilotphase und ist für viele somit noch „Zukunftsmusik“. Die Technik ist bei der OZG-Umsetzung inzwischen das geringste Problem. Vielmehr gilt es nun aus IT-Sicht, sich anderen Herausforderungen verstärkt zu widmen, beispielsweise dem flächendeckenden Rollout der Leistungen. Des Weiteren wird momentan noch die Rechtsgrundlage der Zustellung für die Kommunen unter Berücksichtigung des Datenschutzes geschaffen. Hierzu müssen noch Änderungen bzw. noch neue Paragraphen z.B. zur Abgabenordung geschaffen werden.

Festzuhalten ist aber auf jeden Fall die Tatsache, dass der Faktor Mensch (insbesondere in kleineren Kommunen ohne ein Dokumenten-Management-System) bei all dieser Digitalisierung nach wie vor von großer Bedeutung bleiben wird.